Allgemeine Geschäftsbedingungen von Musicgrounder Group

1. Allgemeines

Für unsere Dienstleistungen gelten – sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die vorbehaltlose Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen durch uns bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungen für den Kunden. Unsere Leistungen entsprechen den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr.

Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze (insbesondere § 28 BDSG) per EDV und schriftlich zu speichern und zu verarbeiten.

2. Vertragserklärungen

Unsere Angebote sind freibleibend.

Für die Auftragsannahme, den Umfang der Leistung und den Leistungszeitpunkt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung in Textform maßgebend.

Ein Vertrag gilt dann als abgeschlossen, sobald der Kunde dem Angebot zugestimmt und die Auftragsbestätigung versendet wurde.

Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage gemäß § 355 BGB. Der Widerruf muss schriftlich und fristgerecht erfolgen. Sofern in diesem Zeitraum bereits Leistungen in Form von Beratung, Management und geistigem Eigentum erbracht wurden, gilt der Vertrag erst als widerrufen, wenn diese erbrachten Leistungen angemessen vergütet wurden.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Unsere Preise verstehen sich gemäß den Bedingungen unserer beim Vertragsabschluss gültigen Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Liegt der Leistungstermin später als drei Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Ausführung der Leistung, den Preis der Leistung in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, deutlicher Anstieg von Werbungskosten) oder aufgrund der Änderung von externen Dienstleistern nötig ist. Bei Leistungen innerhalb von drei Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Bei Rahmenverträgen mit Preisvereinbarungen beginnt die Dreimonatsfrist mit Abschluss des Rahmenvertrages zu laufen.

Soweit nicht anders vereinbart hat der Kunde den Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungserstellung an uns zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.


Sollte der Kunde nach mehrmaligen auffordern den Bookingkalender nicht vollständig ausgefüllt haben und entsteht zusätzlich ein Schaden für uns durch nicht Vermittlung eines nicht gepflegten Kalenders, so werden 186 Euro in Rechnung gestellt. Diese sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

4. Leistungszeit

Der Beginn und die Einhaltung der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

Wird ein vereinbarter Leistungstermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Erfolgt die Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Leistung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen.

Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht.

5. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt ruhen unsere Leistungspflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Das gleiche gilt bei Energiemangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn externe Dienstleister aus den vorgenannten Gründen ihre Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbringen können.

6. Eigentumsvorbehalt

Geistiges Eigentum und gefertigte Schriftstücke bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum („Vorbehaltsware“).

Wird Vorbehaltsware vom Kunden bearbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Leistungen zu dem der vom Kunden benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.

Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltswaren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern oder zu veröffentlichen, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.

7. Rechte des Kunden bei Mängeln

Der Kunde kann wegen Mängeln unserer Leistungen keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.

Soweit die Leistung mangelhaft ist und der Kunde den Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB nachgekommen ist, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Besteller uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens 15 Arbeitstagen zu gewähren.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht.

8. Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Regelung in Ziffer 7 hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die durch die Weiterführung oder Veröffentlichung unserer Leistung entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder soweit wir eine Garantie übernommen haben.

Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

Die Abtretung der in Ziffern 7 und 8 geregelten Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

§ 354 a HGB bleibt unberührt.

9. Verjährung

Die Verjährungsfrist für die in Ziffern 7 und 8 geregelten Ansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 8 Absatz 3 (Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Garantie) und soweit gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind.

10. Bookingvertrag

Liegt für einen Auftrag ein Bookingvertrag vor, gelten zusätzlich immer dessen Bedingungen.

11. Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand ist für beide Parteien ist Marburg; erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Musicgroundergroup – 2024